Allgemeine Geschäftsbedingungen von bsc-translations

1. Umfang der Leistung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Unternehmen, das die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als bsc-translations bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn bsc-translations die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Regelungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen, Dolmetschen, Lektorat, Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen.

1.3 Bsc-translations verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.

1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bsc-translations bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will,

z. B. ob sie
1.4.1 für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,
1.4.2 nur der Information,
1.4.3 der Veröffentlichung und Werbung,
1.4.4 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren
1.4.5 oder für irgendeinen anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch bsc-translations von Bedeutung ist.

1.5 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung von bsc-translations.

1.6 Übersetzungen sind von bsc-translations, so nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.

1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies bsc-translations bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen bekannt geben.

1.8 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.

1.9 Bsc-translations hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt sie jedoch ausschließlicher Sprachdienstleister und Vertragspartner des Auftraggebers.

1.10 Der Name bsc-translations darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden.

1.11 Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen der ÖNORM EN 15038.

2. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

2.1 Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (nach Vereinbarung) von bsc-translations, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind.

2.2 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel: Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl, Wortanzahl).

2.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Dieser gilt 30 Tage unverändert ab Erstellungsdatum. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird bsc-translations den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können ohne Weiteres in Rechnung gestellt werden.

2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

2.5 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.
Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen bsc-translations ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.

2.6 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt werden.

2.7 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.

3. Lieferung

3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und bsc-translations maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von bsc-translations angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den bsc-translations die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es bsc-translations, zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zur-Verfügung-Stellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann.

3.2 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

3.3 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber bsc-translations zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei bsc-translations. Bsc-translations hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

4. Höhere Gewalt

4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat bsc-translations den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl bsc-translations als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch bsc-translations Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit von bsc-translations, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

5.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und binnen 14 Tagen nach Zustellung des Auftrags nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).

5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber bsc-translations eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von bsc-translations behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

5.3 Wenn bsc-translations die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt oder zur Minderung der Rechnung.

5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; diesfalls verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn bsc-translations Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist bsc-translations ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.

5.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen.

5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.

5.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

5.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt bsc-translations keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.

5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.

5.11 Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet bsc-translations, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.3 sinngemäß.

5.12 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird bsc-translations nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung von bsc-translations für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von bsc-translations vorliegt.

6. Schadenersatz

6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen bsc-translations sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn besteht nicht. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum von bsc-translations.

7.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripte bleiben geistiges Eigentum von bsc-translations und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung von bsc-translations erfolgen.

7.4 Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum von bsc-translations.

7.5 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.

8. Urheberrecht

8.1 Bsc-translations ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

8.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bsc-translations gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Bsc-translations wird dem Auftraggeber solche Ansprüche unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von bsc-translations dem Verfahren bei, so ist bsc-translations berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu erfolgen.
Bsc-translations ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

9.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist bsc-translations berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung gebracht.

9.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und bsc-translations vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist bsc-translations berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird bsc-translations in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.

9.4 Stornobedingungen

9.4.1 Übersetzungen
Im Falle der Stornierung einer beauftragten und bereits begonnenen Übersetzung hat der Auftraggeber bsc-translations Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

9.4.2 Dolmetschungen
Die Stornierung von gebuchten Dolmetschleistungen ist bsc-translations rechtzeitig (mind. 3 Wochen vorher) mitzuteilen. Eventuell bereits angefallene Spesen (Hotel- und/oder Reisekosten, etc.) sind in jedem Fall zu erstatten.
Bei kurzfristigen Stornierungen (ab 1 Woche vorher) sind 100% der vereinbarten Gesamtkosten inkl. eventuell angefallener Spesen zu erstatten.

10. Verschwiegenheitspflicht

Bsc-translations ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihr Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

12. Schriftform

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und bsc-translations bedürfen der Schriftform.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz von bsc-translations. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz von bsc-translations sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.